AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Buchungs-/ Vertragsbedingungen
 

  1. Vertragsparteien
    Si Usedom UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „SU“ genannt – vermittelt im Namen des jeweiligen Eigentümers Mietverträge der angebotenen Ferienunterkünfte – nachfolgend „FU“ genannt –. SU ist bevollmächtigt alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Erklärungen abzugeben und zu empfangen, sowie Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.
     
  2. Buchung/ Vertragsschluss
    Jeder Reisende hat vor Buchung die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die erhobenen, personenbezogenen Daten werden gespeichert und dem jeweiligen Eigentümer weitergegeben. Nur unbeschränkt, geschäftsfähige, natürliche Personen über 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften können Buchungen vornehmen. 
    Der Mietvertrag wird durch Buchung/Anfrage des Mieters – persönlich, telefonisch, via Fax, E-Mail, Website, usw. – und Übersendung der Buchungsbestätigung (Annahme) der SU verbindlich geschlossen.
    Der Buchende haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Buchung aufgeführten Personen, wie für seine eigenen.
    SU ist berechtigt, bei Angabe falscher Daten, wiederholtem Verstoß gegen die AGB‘s oder bei Bestehen eines Verdachtes auf missbräuchliches Verhalten, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.
     
  3. Zahlungsbedingungen
    Die Fälligkeit der Anzahlung (25%) sowie der Restzahlung (75%) auf die vereinbarte Miete wird mit der Buchungsbestätigung bestimmt. 
    Regelmäßig ist die Anzahlung zwei Wochen nach Buchung/ Vertragsschluss und die Restzahlung vier Wochen vor Anreise, jeweils als Vorauszahlung per Überweisung, fällig. 
    Bei Buchungen, unter 4 Wochen vor Anreise, ist der Gesamtbetrag sofort per Überweisung fällig.
    Bei Buchungen, unter 7 Tage vor Anreise, ist der Gesamtbetrag bei Anreise in Bar oder per EC-Karte, in unserem Servicebüro, zu entrichten. 
    Zahlungen an SU, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.
    Verspätete bzw. unvollständige Zahlungen, berechtigten SU, die Buchung, zu Lasten des Reisenden, kostenpflichtig, zu stornieren.
    Ausbleibende, verspätete bzw. unvollständige Zahlungen, berechtigten SU die Buchung, zu Lasten des Reisenden, kostenpflichtig zu stornieren.
     
  4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
    Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie SU schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief zugeht.
    Es werden folgende Stornierungskosten in Abzug gebracht:
    - Bearbeitungsgebühr 30,00€, zzgl. Stornierungsgebühren:
    - bis zum 56. Tag vor Reiseantritt 20% des Mietpreises, 
    - 55 bis 35 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises
    - 34 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80% des Mietpreises
    - 13 Tage bis Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 90% des Mietpreises

    Bei der Berechnung der Stornierungskosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
    Sofern die Ferienunterkunft nach Stornierung erneut, 
    …zum ursprünglichen Mietpreis, vermittelt werden kann, erhebt SU auf diese Zeiträume keine Stornierungsgebühren,
    …zum verminderten Mietpreis, vermittelt werden kann, ist der Differenzbetrag auszugleichen, 
    …zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 30,00€.

    Sofern der Reisende einen dritten benennt, welcher die Ferienunterkunft zu gleichen Bedingungen nutzt, so stimmt SU dieser Vertragsänderung zu. Änderungsmitteilungen müssen schriftlich erfolgen.
    Es besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung bei vorzeitiger Abreise.
    Wird die Ferienunterkunft durch Naturkatastrophen oder ähnlicher, unvorhersehbarer Ereignisse zerstört oder unbewohnbar beeinträchtigt/ beschädigt, ist SU berechtigt, 
    …ein alternatives Mietobjekt anzubieten.
    …vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen. 
    Bereits durch SU erbrachte Leistungen müssen erstattet werden.
    Dem Reisenden wird empfohlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
     
  5. Leistungen und Nebenkosten
    Wäsche: Die Ferienunterkünfte werden den Reisenden mit Wäsche zur Verfügung gestellt. Ein Wäschewechsel ist kostenpflichtig und auf Wunsch möglich.
    Bettwäsche und Handtücher für Kinderbetten sind durch die Reisenden mitzubringen.
    Nebenkosten: Kosten für Strom, Wasser, Gas sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung erfolgt durch SU und ist als fester Vertragsbestandteil nicht abwählbar.
    Haustiere: Die Mitnahme eines Haustieres ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet.
    Internet/ W-Lan: Internet/ W-Lan steht für entsprechend, gekennzeichnete Ferienunterkünfte kostenfrei zur Verfügung. Ein Haftungsanspruch Aufgrund zeitweiser, fehlender Verfügbarkeit besteht nicht. Missbräuchliche Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte, sowie das Nutzen rechtswidriger Inhalte, ist untersagt. SU und Eigentümer sind von Forderungen Dritter, Aufgrund missbräuchlicher Nutzung, durch den Reisenden, freigestellt. Der Reisende übernimmt sämtliche, Aufgrund von missbräuchlicher Nutzung, entstehenden Kosten.
    Kurkarten: SU ist verpflichtet, von jedem Gast, die Kurabgabe einzuziehen und der örtlichen Kurverwaltung zu melden. Die Kurkarte wird dem Reisenden bei Schlüsselübergabe ausgehändigt. Auf Höhe, sowie die Verfügbarkeit der, durch die jeweiligen Kurverwaltungen beworbenen, Leistungen hat SU keinerlei Einfluss. Etwaige Haftungsansprüche sind direkt an die jeweiligen Kurverwaltungen zu richten.
     
  6. Pflichten des Reisenden
    Auf der Buchungsbestätigung angegebene An- und Abreisetermine sind bindend.
    Der Reisende kann die Ferienunterkunft einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Er verpflichtet sich, vorhandenes Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit größter Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandene Schäden sind unverzüglich SU zu melden und zu ersetzen.
    Die Ferienunterkünfte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl an Personen belegt werden. Dies schließt auch Kinder und Säuglinge mit ein. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
    Alle Reisenden sind angehalten der jeweils geltenden Hausordnung Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann einen Unterkunftsverweis ohne Erstattungsanspruch, aus dem Mietvertrag, zur Folge haben.
    Bei Schlüsselverlust trägt der Reisende die Kosten für das Öffnen der Eingangstür, sowie den Ersatz der jeweiligen Schlüssel, bzw. den Tausch und Einbau einer Schließanlage, inkl. neuer Schlüssel.
    Beanstandungen die Ferienunterkunft betreffend, inklusive Reinigungsmängel, sind unmittelbar nach Bezug (am Anreisetag) in unserem Servicebüro anzuzeigen. Der Reisende räumt SU eine angemessene Frist, um Abhilfe zu schaffen, ein. Bei verspäteter Mangelanzeige (Schuldhaft), entfallen etwaige Ansprüche des Reisenden aus dem Mietvertrag.
    Das Rauchen ist in allen Ferienunterkünften nicht gestattet.
     
  7. An- und Abreise
    Die Ferienunterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Bei Anreisen nach 18:00 Uhr wird um Kontaktaufnahme mit unseren Servicemitarbeitern gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt in unserem Servicebüro, Strandstr. 17a, in 17459 Kölpinsee (Telefon +49 (0) 38375 248996).
    Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel sind bis spätestens 10:30Uhr an SU zu übergeben. Die Ferienunterkunft ist besenrein (Mülleimer geleert, Geschirr abwaschen und verräumen, Geschirrspüler ausgeräumt, Kaminofen entleert, Flaschen und Papier entsorgt) zu hinterlassen. Entstehende Kosten für zusätzlich notwendige Dienstleistungsmaßnahmen werden nachträglich in Rechnung gestellt.
     
  8. Haftung
    SU haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen anderer Anbieter. Haftungsansprüche sind auf vorsätzliche und der groben Fahrlässigkeit unterlegene, Sorgfaltspflichtverletzungen, bei der Bereitstellung der Ferienunterkünfte, beschränkt.
    Eigentümer, haften für vorsätzliche, bzw. fahrlässige Pflichtverletzungen, welche durch Sie selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind, entsprechend der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eigentümer haften nicht für Schäden an, durch die Reisenden, in die Ferienunterkünfte eingebrachte Gegenstände. 
    Eventuelle Ansprüche sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie ausgeschlossen.
     
  9. Verjährung, Abtretungsverbot
    Ihre Ansprüche, sowie die Ihrer Mitreisenden, gegenüber SU, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag.
    Die Abtretung von Ansprüchen gegen SU an Dritte - auch Ehepartner und Verwandte - gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.
     
  10. Sonstige Bestimmungen
    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als Ganzes bleibt unberührt.
    Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem vorliegenden Reisevertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
    Der Reisende kann SU nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von SU gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SU - Amtsgericht Greifswald- maßgebend.

 

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